Richtlinien zum Festivalversand

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Richtlinien zum Festivalversand

Die Festivalbearbeitung ist eine freiwillige Dienstleistung der HSLU BA-Animation. Bezüglich der Festivalteilnahme der HSLU-Animationsfilme haben wir eine Regelung entwickelt, die ab sofort gültig ist.


1. Der Studienbereich Animation möchte, dass alle BA Abschlussfilme (soweit sie festivaltauglich sind) an folgenden Festivals angemeldet werden:


  • Filmfest Dresden (5. Januar)
  • Oberhausen Kurzfilmfestival (15. Januar)
  • Melbourne Int. Animation Festival (19. Januar)
  • London Int. Animation Festival (19. Januar)
  • Lisboa Indielisboa (28. Januar)
  • Kurzfilmfestival Hamburg (15. Februar)
  • Festival de Cannes (11. März)
  • Bruxelles Festival du Court Métrage (1. März)
  • Huesca Festival de Cine (1. März)
  • Sapporo Int. Short Film Festival (31. März)
  • Anima Mundi (31. März)
  • Hiroshima (1. April)
  • Drama International Short Film Festival (30. April)
  • Sarajevo Film Festival (28. Mai)
  • Leipziger Dokumentar- und Animationsfilmfestival (31. Mai)
  • OIAF – Ottawa (1. Juni)
  • Berlin Int. Short Film Festival Interfilm (Shortfilmdepot 25. Juni, je 2 DVDs pro Film)
  • Madrid Animadrid (30. Juni)
  • Kiev International Film Festival Molodist (1. Juli)
  • Clemont-Ferrand Kurzfilmfestival (Shortfilmdepot) (15 Juli – für Filme die erst in diesem Jahr fertig gestellt wurden 14. Oktober)
  • Esphinho International Animated Film Festival (23. July)
  • Sao Paolo Int. Short Film Festival (August)
  • Upcoming Filmmakers Luzern (31. August)
  • Int. Filmfestival Rotterdam (1. September)
  • PISAF Seoul (10. September)
  • Bruxelles Anima (15. Oktober)
  • Cracow International Short Film Festival (30. November)
  • Tampere Kurzfilmfestival (1. Dezember)
  • ITFS – Stuttgart (1. Dezember)
  • Anifest Trebon (31. Dezember)
  • Jugendfilmtage Zürich (31. Dezember)
  • Venezia Circuito Off
  • Uppsala Int. Short Film Festival
  • FANTOCHE
  • HAFF Uttrecht
  • Cinematou
  • Krok
  • Brest Festival du Film Court
  • CORK Film Festival
  • Ghent International Flanders Film Festival
  • Grimstad International Short Film Festival
  • Kurzfilmfest Odense
  • SICAF Seoul
  • Angers Festival européen Premiers Plans
  • Animafest Zagreb


Für folgende Festivals muss die Schule eine Auswahl treffen und die ausgewählten Filme zusammen anmelden. Nach erfolgter Auswahl werden die entsprechenden Regisseure der Filme kontaktiert, damit sie die Anmeldung ausfüllen und uns eine DVD vom Film vorbeibringen. Der Versand der Anmeldung und der DVDs übernimmt die Schule.

  • Annecy*
  • Schweizer Filmpreis „Quarz“*
  • Kurzfilmtage Winterthur *
  • Solothurner Filmtage*


2. Die Anmeldung an die Festivals die unter Punkt 1 aufgeführt sind erfolgt durch die jeweiligen Autoren des Films. Jeder füllt die Anmeldeformulare auf den jeweiligen Festivalseiten aus oder meldet seinen Film über eine der Anmeldeplattformen wie Reelport, Shortfilmdepot usw. an. Danach kann das ausgedruckte Anmeldeformular mit der jeweiligen DVD bei der Assistenz abgegeben werden und wird von der Assistenz verschickt. Die Assistenz setzt jeweils Deadlines für die Abgabe der Anmeldungen. Zu spät abgegebene Anmeldungen werden nicht versendet.


3. Wird ein Film auf einem, auf der Liste genannten Festivals gezeigt, bezahlt die HSLU BA Animation maximal zwei 35mm-Kopien dieses Films. Diese Kopien sind Eigentum des Studienbereichs. Jede weitere Kopie müsst Ihr selber bestellen und selber bezahlen. Vor der Ausspielung einer 35mm Kopie bitte die Studiengangsleitung kontaktieren.


4. Die Zusagen der Festivals müssen immer sofort per Mail an die Assistenz weitergeleitet werden. Es ist zwingend anzugeben: Filmtitel, vom Festival gewünschtes Format (35mm, Beta SP, DigiBeta...), Adresse des Festivals, Zeitpunkt wann die Kopie beim Festival sein muss, Zeitpunkt des Festivals. Wenn ein Film von einer DVD oder digital gezeigt wird, sind die Autoren für den Versand zuständig. Wenn das Packet frühzeitig bei der Assistenz abgeliefert wird, übernimmt die Schule das Porto. Wenn die Assistenz zu spät informiert wird oder die oben aufgeführten Angaben fehlen, werden die Filme nicht verschickt. Wir leisten keine Feuerwehrarbeit bezüglich schnell noch zu sendenden Kopien. Auch werden FedEx kosten nicht von der Schule übernommen.


5. Falls Ihr Eure Filme auf andere Festivals schickt, so müsst Ihr dies komplett selber organisieren und bearbeiten. Wenn Ihr die Kopien verpackt und am Sekretariat abgebt (und nur dann), bezahlt der Studienbereich die Portokosten. Ihr müsst dies rechtzeitig erledigen, FedEx-Kosten übernehmen wir hierfür nicht.


6. Wir supporten prinzipiell keine Festivals, die Anmeldegebühren verlangen. Wir bezahlen auch nicht das Porto, wenn Ihr Filme an solche Festivals schickt.


7. Ihr stellt für die Anmeldung zu jedem Eurer Filme eine Synopsis in Deutsch und Englisch, 3 Druck taugliche Fotos (300 dpi), ein Foto des Regisseurs/ Regisseurin sowie eine Filmografie/Biografie aufs Aniwiki. Nur Filme, die komplett mit all diesen Daten im Aniwiki erfasst sind werden supportet. Wichtig ist auch, dass ihr uns eure aktuelle E-Mailadresse zustellt, da eure HSLU Schuladressen nach dem Studium gelöscht werden.


8. Diese Regelung gilt genau 2 Jahre nach erfolgreichem BA Abschluss. Danach werden euch die Rechte abgetreten und ihr kümmert Ihr Euch komplett selber um die Festivalbestückung. Anfragen von Festivals an uns werden kommentarlos an Eure privaten Emailadressen weitergeleitet.


9. Filme aus dem 1. oder 2. Jahr werden nur in Ausnahme und nach Absprache mit dem Leitungsteam für Festivalteilnahmen supported.


10. Die Assistenz leitet Kopien, die auf mehreren Festivals gezeigt werden, möglichst effizient weiter. Nach Ablauf der genannten 2 Jahresfrist bekommt Ihr die Informationen, wo die Kopien sind und müsst Euch fortan selber darum kümmern. Die beiden 35mm-Kopien, die Eigentum HSLU-BA-Animation sind, müssen nach Ende der Festivalbeschickung an uns zurückgesandt werde. Sie werden bei uns archiviert.


Leitungsteam Animation Jochen Ehmann Gerd Gockell Jürgen Haas