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Revision as of 15:48, 20 February 2019
Der Fachbereich Animation BA und der MA Film bieten Studierenden verschiedene Geräte für Studienzwecke zur Ausleihe an.
Contents
- 1 Öffnungszeiten
- 2 tl;tr
- 3 Personal der Ausleihe
- 4 Kontakt für Schaden- und Mangelmeldungen
- 5 Ausleih-Reglement für die Studierenden
- 6 Mahngebühren für Studierende
- 7 Vorgehen bei Mahngebühren
- 8 Versicherung
- 9 Ausleih-Reglement für Mitarbeitende und studentische Hilfskräfte
- 10 Aufgaben der studentischen Hilfskraft
- 11 Mahngebühr (Mitarbeitende)
- 12 Aufgaben der Assistenz MA Film und BA Animation
Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag von 12.30 bis 13.30 Uhr, Raum U138, 745 Viscosi
Falls zu den angegebenen Zeiten niemand in der Ausleihe befindet, meldet euch per Email an die Personen unten. Ausserhalb dieser Zeiten ist die Ausleihe zwar möglich, aber es wird nur in Ausnahmefällen gewährt.
tl;tr
Beim Ausleihen von Material bekommt ihr eine E-Mail mit einer Auflistung des gesamten Umfangs des ausgeliehenen Materials. Kontrolliert stets, ob das Material komplett ist und meldet allfällige Mängel unverzüglich. Wichtig ist auch die Kontrolle vor der Rückgabe. Ihr seid verantwortlich, dass alles Material direkt bei der Ausleihe zurückgegeben wird und sich in den richtigen Verpackung befindet. Für Material, das irgendwo deponiert oder an "irgendwelche" Personen zurückgegeben wird, übernehmen wir keine Garantie. Bemüht euch um eine persönliche Rückgabe.
Personal der Ausleihe
- Liam Carter, studentische Hilfskraft, BA Animation
- Jacqueline Carter, studentische Hilfskraft, BA Animation
- Sunitha Mirjam Sangaré, studentische Hilfskraft, MA Film
- Rebecca Siegfried, nur für BA Video
- Artistic Assistant, BA Animation
- Technical Support
Kontakt für Schaden- und Mangelmeldungen
- Artistic Assistant, BA Animation
- Technical Support
Ausleih-Reglement für die Studierenden
- Ausleihberechtigt sind alle Studierende, Dozierende und Mitarbeitende von MA Film / Design und BA Animation. Ausleihe an andere Fachrichtungen nur nach Zustimmung der Studiengangsleitung.
- Für das ausgeliehene Material haften die Ausleihenden. Ausleihen darf nur, wer über gültige Versicherungen verfügt.
- Die Ausleihe von Geräten erfolgt für alle Studierenden und Mitarbeitenden ausschliesslich für das Material, das ihr jeweiliger Studiengang zur Verfügung stellt. Ausleihen von Geräten des anderen Studiengangs sind möglich, aber bedürfen der vorherigen Bewilligung der Assistenz des ausleihenden Studiengangs.
- Gewisse Geräte dürfen erst nach einer technischen Einführung ausgeliehen werden. Diese Geräte sind im System entsprechend vermerkt.
- Ausleihe und Rückgabe erfolgen ausschliesslich während der Öffnungszeiten im Raum U138. Rückgaben auf die Arbeitsplätze von Mitarbeitenden werden nicht akzeptiert.
- Das Material wird in der Regel für höchstens vier Wochen Projekt basiert ausgeliehen. Verlängerte Ausleihen im Zusammenhang mit Unterrichtsmodulen sind nur nach Absprache mit der jeweiligen Assistenz möglich.
- Es wird immer das vollständige Set ausgeliehen - keine Einzelteile.
- Bei verspäteter Rückgabe werden Mahngebühren erhoben.
- Defekt ausgeliehenes Material umgehend melden.
- Das ausgeliehene Material darf nur für Projekte benutzt werden, die mit dem Studium an der HSLU in Verbindung stehen. Geräte mit verlängerter Ausleihdauer (2 Monate) dürfen nicht aus den Räumen der Hochschule Luzern – Design & Kunst entfernt werden.
- Für die Ausleihe gelten im BA Animation folgende Prioritäten: Module > Dozenten / Mitarbeiter > Abschlussprojekte > 3BA > 2BA > 1BA > andere. Bei allen Ausleihen wird die Priorisierung durch die Studiengangsassistenz geregelt.
Mahngebühren für Studierende
Mahngebühr wird bei der Rückgabe des Materials durch die studentische Hilfskraft erhoben. Die Verspätung wird jeweils von Dienstag-Donnerstag oder von Donnerstag-Dienstag gezählt (gelten je als 1 Verspätung). Die Mahngebühren beziehen sich auf das verspätete Material.
- Eine Verspätung gilt als Mahnung.
- Zwei Verspätungen kosten 10 Franken.
- Drei Verspätungen kosten 20 Franken.
- Bei der vierten Verspätung wird die Person gesperrt (banned). Den Status «banned» kann nur mit einem Schreiben an die Studienleitung und der Zahlungsbestätigung einer karitativen Einrichtung zurückgesetzt werden.
- Bei Krankheit des Studierenden oder einem anderen plausiblen Grund, kann die Studienrichtungsleitung die Mahngebühr erlassen.
Vorgehen bei Mahngebühren
- Karitative Einrichtung auswählen
- Einzahlen
- Einzahlungsbeleg der studentischen Hilfskraft vorweisen. Karitative Einrichtungen:
Versicherung
Die/der Studierende verpflichtet sich, die Bestimmungen betreffend der Ordnung und Sicherheit der Hochschule Luzern – Design & Kunst einzuhalten. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist Sache der Studierenden. Die Hochschule Luzern – Design & Kunst lehnt jegliche Haftung ab.
Es gelten die Regeln der aktuellen Studienvereinbarung. Ein versicherungsrelevanter Auszug der aktuellen Studienvereinbarung HSLU, stand Studienjahr 2016/2017 lautet: Diebstahlversicherung (Sachversicherung – Elektronisches Equipment)
Die Hochschule Luzern inkl. Departemente unterhält keine Versicherungspolice, welche die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen von elektronischem Equipment (z.B. Notebook, Digitalkamera, Speichermedien und ähnliches) deckt, welches Eigentum der Studierenden ist. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist Sache der Studierenden.
Ausleih-Reglement für Mitarbeitende und studentische Hilfskräfte
Jede Ausleihe muss ungeachtet der Dauer und des Zwecks der Ausleihe konsequent im Ausleihsystem eingetragen werden. Ein Computer steht dazu im Raum U138 zur Verfügung. Bei Ausleihen ausserhalb der Öffnungszeiten (beispielsweise für den Unterricht) ist die / der Ausleihende selber für den Eintrag im Ausleihsystem verantwortlich.
Alle, die Zugang zur Ausleihe haben, brauchen eine Einführung in die Ausleihsoftware Rentalman.
Für besondere Module (z.B. StopMotion) gibt es eine ausserordentliche Ausgabe. Auf Antrag für Sonderveranstaltungen oder Kurse können mit den Studiengangsassistenzen ausserordentliche Ausleih- und Rückgabetermine vereinbart werden. Anträge sind in der Regel eine Woche vor dem gewünschten Termin zu stellen.
Aufgaben der studentischen Hilfskraft
- Während den Öffnungszeiten der Ausleihe, ist die studentische Hilfskraft für die ordentliche Ausgabe und Rücknahme des Rental-Materials verantwortlich.
- Ein zusätzliches Pensum dient der studentischen Hilfskraft zur Vollständigkeitskontrolle, Neuerfassung, Pflege und dem Einordnen von Rental-Material.
- Die studentische Hilfskraft meldet der jeweiligen Assistenz, wenn die zur Verfügung stehende Zeit nicht ausreicht, um die anfallenden Arbeiten fristgerecht zu erledigen.
- Bewirtschaftung des Mahnsystems.
- Defektes oder fehlendes Material direkt nach der Rückgabe im Rentalman vermerken und der jeweiligen Assistenz per Sammelliste melden.
- Bei Kenntnissen: Kleinreparaturen wie z.B Glühbirne wechseln (Achtung keine Elektroarbeiten!).
- Einmal jährlich Inventur (zusammen mit Assistenz).
Mahngebühr (Mitarbeitende)
Die Studentische Hilfskraft löst die Mahngebühr manuell aus. Bei Krankheit des Mitarbeitenden oder einem anderen plausiblen Grund, kann die studentische Hilfskraft die Mahngebühr zurückhalten.
Beim Auslösen der Mahngebühr erhält die Assistenz des betreffenden Studiengangs eine Mail mit:
- Liste der verspäteten Materialien (z.B. fünf Gegenstände).
- Einheiten der Verspätung (1 Einheit = Di - Do / Do - Di)
- Die Studiengangsleitung legt die Sanktionen für fehlbare Mitarbeitende fest. Grundsätzlich gelten dieselben Ansätze wie für die Studierenden.
Aufgaben der Assistenz MA Film und BA Animation
- Führt die studentische Hilfskraft ins Ausleihsystem Rentalman ein.
- Erarbeitet pro Semester zusammen mit den Modulverantwortlichen Geräte-Ausleihlisten und kommuniziert diese den studentischen Hilfskräften und reserviert das entsprechende Material im Rentalman.
- Ist verantwortlich für die Inventarisierung und laufende Dokumentation von neuen Materialien, Ausleihen, Reparaturen, etc. ihres Fachbereichs. Die studentischen Hilfskräfte stehen ihnen für diese Arbeiten zur Verfügung.
- Regelt die Öffnungszeiten der Ausleihe und kommunizieren ihren Studierenden per Email u.a. die ausserordentlichen Schliesszeiten der Ausleihe.
- Organisiert die jährlichen Inventur.
- Organisiert die Reparatur von defekten Geräten.
- Organisiert die Anschaffung von Ersatzmaterial.
- Organisiert den Kauf von neuem Material in Absprache mit der Studiengangsleitung und dem Produktionssupport.
- Sorgt für frühzeitige Einweisung neuer studentischer Hilfskräfte, so dass kein Know-How verloren geht