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Der Fachbereich Animation BA und der MA Film bieten Studierenden verschiedene Geräte für Studienzwecke zur Ausleihe an.

Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag von 12.30 bis 13.30 Uhr, Raum U138, 745 Viscosi

Falls zu den angegebenen Zeiten niemand in der Ausleihe befindet, meldet euch per Email an die Personen unten. Ausserhalb dieser Zeiten ist die Ausleihe zwar möglich, aber es wird nur in Ausnahmefällen gewährt.

Kontrolle und Rückgabe

Beim Ausleihen von Material bekommt ihr eine E-Mail mit einer Auflistung des gesamten Umfangs des ausgeliehenen Materials. Kontrolliert stets, ob das Material komplett ist und meldet allfällige Mängel unverzüglich. Wichtig ist auch die Kontrolle vor der Rückgabe. Ihr seid verantwortlich, dass alles Material direkt bei der Ausleihe zurückgegeben wird und sich in den richtigen Verpackung befindet. Für Material, das irgendwo deponiert oder an "irgendwelche" Personen zurückgegeben wird, übernehmen wir keine Garantie. Bemüht euch um eine persönliche Rückgabe.

Personal der Ausleihe

Liam Carter, studentische Hilfskraft

Jacqueline Carter, studentische Hilfskraft

Zaide Kutay, studentische Hilfskraft

Daniela P. Meier, künstlerische Assistentin: daniela.meier@hslu.ch

Ignacio Duelo, Mitarbeiter Animation 3D: ignacio.duelo@hslu.ch

Kontakt für Schaden- und Mängelmeldungen

Daniela P. Meier, künstlerische Assistentin: daniela.meier@hslu.ch

Ignacio Duelo, Mitarbeiter 3D: ignacio.duelo@hslu.ch

Ausleihe Material BA Animation und MA Film / MA Design

Wo: Öffnungszeiten: Dienstag: Donnerstag:

Raum U138

Dienstag und Donnerstag, 12.30-13.30 Uhr Betreuung durch MA Film

Betreuung durch BA Animation

Ausleih-Reglement (für die Studierenden)

  1. Mit der Ausleihe werden die Ausleihbedingungen anerkannt.
  2. Ausleihberechtigt sind alle Studierende, Dozierende und Mitarbeitende von MA Film/Design und BA Animation. Ausleihe an andere Fachrichtungen nur nach Zustimmung der Studiengangsleitung.
  3. Für das ausgeliehene Material haften die Ausleihenden. Ausleihen darf nur, wer über gültige Versicherungen verfügt (siehe Absatz „Versicherung“).
  4. Die Ausleihe von Geräten erfolgt für alle Studierenden und Mitarbeitenden ausschliesslich für das Material, das ihr jeweiliger Studiengang zur Verfügung stellt. Ausleihen von Geräten des anderen Studiengangs sind möglich, aber bedürfen der vorherigen Bewilligung der Assistenz des ausleihenden Studiengangs.
  5. Die Ausleihe umfasst auch Geräte, die nur nach erfolgter Einführung ausgeliehen werden dürfen. Die entsprechenden Geräte und ausleihenden Personen erhalten einen Vermerk im Rentalman.
  6. Ausleihe und Rückgabe erfolgen ausschliesslich während der Ausleihzeit im U138. Es wird kein Rental-Material auf die Arbeitsplätze von Mitarbeitenden zur Rückgabe abgelegt.
  7. Das Material wird in der Regel für höchstens vier Wochen Projekt basiert ausgeliehen (nicht Semesterweise). Verlängerte Ausleihen im Zusammenhang mit Unterrichtsmodulen sind nur nach Absprache mit der jeweiligen Assistenz möglich.
  8. Es wird immer das vollständige Material ausgeliehen (keine Einzelteile).
  9. Bei verspäteter Rückgabe werden Mahngebühren erhoben (siehe Absatz „Mahngebühren“).
  10. Ausleihende müssen defektes Material umgehend melden (siehe Absatz “Vorgehen bei Materialdefekten”).
  11. Das ausgeliehene Material darf in der Regel nur für Projekte benutzt werden, die mit dem Studium an der HSLU in Verbindung stehen. Geräte mit verlängerter Ausleihdauer (2 Monate) dürfen nicht aus den Räumen der Hochschule Luzern – Design & Kunst entfernt werden.
  12. Für die Ausleihe gelten im BA Animation folgende Prioritäten: Module > Dozenten / Mitarbeiter > 3BA > 2BA > 1BA > andere. Bei allen Ausleihen wird die Priorisierung durch die Studiengangsassistenz geregelt. Abschlussprojekte haben Priorität vor anderen Ausleihen.

Mahngebühren für Studierende

Mahngebühr wird bei der Rückgabe des Materials durch die studentische Hilfskraft erhoben. Die Verspätung wird jeweils von Dienstag-Donnerstag oder von Donnerstag-Dienstag gezählt (gelten je als 1 Verspätung). Die Mahngebühren beziehen sich auf das verspätete Material.

  • Eine Verspätung hat noch keine Konsequenzen, diese gilt als Mahnung. Beispiel: Objekt sollte am DI zurückkommen. Wird am DO zurückgebracht.
  • Zwei Verspätungen kosten 10 Franken. Beispiel: Objekt sollte am DI zurückkommen. Wird am DI eine Woche später zurückgebracht.
  • Drei Verspätungen kosten 20 Franken. Beispiel: Objekt sollte am DI zurückkommen. Wird am DO 1,5 Wochen später Zurückgebracht
  • Bei der vierten Verspätung wird die Person gesperrt (banned). Den Status «banned» kann nur mit einem Schreiben an die Studienleitung und der Zahlungsbestätigung der karitativen Einrichtung* zurückgesetzt werden. Der/Die Student/in muss erklären, weshalb die Rückgabe nicht rechtzeitig stattfinden konnte. Bei Krankheit des Studierenden oder einem anderen plausiblen Grund, kann die Studienrichtungsleitung die Mahngebühr erlassen.

Vorgehen bei Mahngebühren

  1. Karitative Einrichtung auswählen
  2. Einzahlen
  3. Einzahlungsbeleg der studentischen Hilfskraft vorweisen (beim Status “banned” der Studiengangsleitung). Karitative Einrichtungen:
    1. Wikipedia https://www.wikimedia.ch/de/spenden/
    2. Médecins Sans Frontières (MSF) https://www.msf.ch/de/uns-unterstuetzen/spenden
    3. Insieme Luzern http://insieme-luzern.ch/?name=spenden
    4. Contenti Luzern http://www.contenti.ch/unterstutzen/spenden/

Versicherung

Es gelten die Regeln der aktuellen Studienvereinbarung. Ein versicherungsrelevanter Auszug der aktuellen Studienvereinbarung HSLU, stand Studienjahr 2016/2017 lautet: Diebstahlversicherung (Sachversicherung – Elektronisches Equipment)

Die Hochschule Luzern inkl. Departemente unterhält keine Versicherungspolice, welche die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen von elektronischem Equipment (z.B. Notebook, Digitalkamera, Speichermedien und ähnliches) deckt, welches Eigentum der Studierenden ist. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist Sache der Studierenden.

Haftpflichtversicherung

Die/der Studierende verpflichtet sich, die Bestimmungen betreffend der Ordnung und Sicherheit der Hochschule Luzern – Design & Kunst einzuhalten. Der Abschluss einer Haftpflicht- versicherung ist Sache der Studierenden. Die Hochschule Luzern – Design & Kunst lehnt jegliche Haftung ab.

Ausleih-Reglement für Mitarbeitende der HSLU Design & Kunst und studentische Hilfskräfte der beteiligten Studiengänge:

  1. Jede Ausleihe muss ungeachtet der Dauer und des Zwecks der Ausleihe konsequent im Rentalman eingetragen werden. Ein Computer steht dazu im Raum U138 zur Verfügung. Bei Ausleihen ausserhalb der Öffnungszeiten (beispielsweise für den Unterricht) ist die/der Ausleihende selber für den Eintrag im Leihsystem verantwortlich.
  2. Alle, die Zugang zur Ausleihe haben, brauchen eine Einführung in die Ausleihsoftware Rentalman.
  3. Für besondere Module (z.B. StopMotion) gibt es eine ausserordentliche Ausgabe. Auf Antrag für Sonderveranstaltungen oder Kurse können mit den Studiengangsassistenzen ausserordentliche Ausleih- und Rückgabetermine vereinbart werden. Anträge sind in der Regel eine Woche vor dem gewünschten Termin zu stellen.

Aufgaben der studentischen Hilfskraft

  1. Während den Öffnungszeiten der Ausleihe, ist die studentische Hilfskraft für die ordentliche Ausgabe und Rücknahme des Rental-Materials verantwortlich.
  2. Ein zusätzliches Pensum dient der studentischen Hilfskraft zur Vollständigkeitskontrolle, Neuerfassung, Pflege und dem Einordnen von Rental-Material.
  3. Die studentische Hilfskraft meldet der jeweiligen Assistenz, wenn die zur Verfügung stehende Zeit nicht ausreicht, um die anfallenden Arbeiten fristgerecht zu erledigen.
  4. Bewirtschaftung des Mahnsystems gemäss dem Abschnitt “Mahngebühren”.
  5. Defektes oder fehlendes Material direkt nach der Rückgabe im Rentalman vermerken und der jeweiligen Assistenz per Sammelliste melden.
  6. Bei Kenntnissen: Kleinreparaturen wie z.B Glühbirne wechseln (Achtung keine Elektroarbeiten!).
  7. Einmal jährlich Inventur (zusammen mit Assistenz).

Mahngebühr (Mitarbeitende)

Die Studentische Hilfskraft löst die Mahngebühr manuell aus. Bei Krankheit des Mitarbeitenden oder einem anderen plausiblen Grund, kann die studentische Hilfskraft die Mahngebühr zurückhalten.

Beim Auslösen der Mahngebühr erhält die Assistenz des betreffenden Studiengangs eine Mail mit:

  • Liste der verspäteten Materialien (z.B. fünf Gegenstände).
  • Einheiten der Verspätung (1 Einheit = Di - Do / Do - Di)
  • Die Studiengangsleitung legt die Sanktionen für fehlbare Mitarbeitende fest. Grundsätzlich gelten dieselben Ansätze wie für die Studierenden.

Aufgaben der Assistenz MA Film und BA Animation

  1. Führt die studentische Hilfskraft ins Ausleihsystem Rentalman ein.
  2. Erarbeitet pro Semester zusammen mit den Modulverantwortlichen Geräte-Ausleihlisten und kommuniziert diese den studentischen Hilfskräften und reserviert das entsprechende Material im Rentalman.
  3. Ist verantwortlich für die Inventarisierung und laufende Dokumentation von neuen Materialien, Ausleihen, Reparaturen, etc. ihres Fachbereichs. Die studentischen Hilfskräfte stehen ihnen für diese Arbeiten zur Verfügung.
  4. Regelt die Öffnungszeiten der Ausleihe und kommunizieren ihren Studierenden per Email u.a. die ausserordentlichen Schliesszeiten der Ausleihe.
  5. Organisiert die jährlichen Inventur.
  6. Organisiert die Reparatur von defekten Geräten.
  7. Organisiert die Anschaffung von Ersatzmaterial.
  8. Organisiert den Kauf von neuem Material in Absprache mit der Studiengangsleitung und dem Produktionssupport.
  9. Sorgt für frühzeitige Einweisung neuer studentischer Hilfskräfte, so dass kein Know-How verloren geht.

Zugang zur Ausleihe

  • BA Animation: Assistenz: Lea Hunziker, Leitung: Jürgen Haas, Produktionssupport: Jean First, Ignasi Duelo, Thomas Gassmann, Jeroen Visser, Studentische Hilfskraft: Pirmin Bieri
  • MA Film/Design: Assistenz: Ruth Stofer, Leitung: Fred Truniger, Modulverantwortlicher: Robert Müller, Studentische Hilfskraft: Patricia Wenger