Difference between revisions of "DK.MAAF Filmrecht"

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wenn das nicht machbar ist; und wie eigene Rechte – von der Idee bis zur fertigen Produktion – sinnvoll geschützt werden können. Das soll möglichst anhand der eigenen Fragen und Fälle der Studierenden aus ihrer praktischen Arbeit besprochen werden.
 
wenn das nicht machbar ist; und wie eigene Rechte – von der Idee bis zur fertigen Produktion – sinnvoll geschützt werden können. Das soll möglichst anhand der eigenen Fragen und Fälle der Studierenden aus ihrer praktischen Arbeit besprochen werden.
  
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Literatur:
 
* Uhlig, Handout Urheberrecht und andere Intellectual Property bei Film+Video-Produktionen v. 23.5.2018
 
* Uhlig, Handout Urheberrecht und andere Intellectual Property bei Film+Video-Produktionen v. 23.5.2018
 
* Raschèr/Senn, Kulturrecht Kulturmarkt, Lehr- und Praxishandbuch, Zürich/St. Gallen 2012 (Abschnitte Immaterialgüterrechte, Urheberrecht, Filmrecht, Internet-Recht)
 
* Raschèr/Senn, Kulturrecht Kulturmarkt, Lehr- und Praxishandbuch, Zürich/St. Gallen 2012 (Abschnitte Immaterialgüterrechte, Urheberrecht, Filmrecht, Internet-Recht)

Revision as of 11:21, 19 September 2020

DK.MAAF_Filmrecht
Filmrecht
Responsible Uhlig Kai-Peter
Year 1st and 2nd year
Level Master
Department Film
Kind Elective
Grade pass-fail
Schedule
Teaching 16.12.2020
Teachers
Uhlig Kai-Peter


Objectiv / Zielsetzung

  • Die Studierenden verstehen in Grundzügen, worum es bei Urheber-, Immaterialgüterrechten und Persönlichkeitsschutz geht
  • Sie können in ihrer praktischen Film-Arbeit rechtliche Risiken und Abklärungsbedarf erkennen und beurteilen
  • Sie kennen mögliche Lösungsansätze für die damit verbundenen Probleme

Content / Inhalt

Urheberrechte, andere Immaterialgüterrechte und der Schutz der Persönlichkeit sind bekannte Fallstricke und Risiken für das Filmschaffen. Arbeit mit Archivmaterial, «found footage», Bildmaterial und Musik ist so unvermeidlich wie die Darstellung von Protagonisten, die Wiedergabe realer Geschehnisse oder das Drehen im öffentlichen Raum, mit fremden Personen, Kunst- und Bauwerken, Markendisplays und Inschriften. Zugleich bietet das Urheberrecht Schutz gegen Missbrauch eigener filmischer Arbeiten und ggf. Verwertungskanäle. Im Kurs wird die Funktionsweise dieser Rechte verständlich gemacht, und erörtert, in welchen Fällen sie bestehen und zu beachten sind; wann und wo Lizenzen und Einwilligungen eingeholt werden müssen; wie damit umzugehen ist, wenn das nicht machbar ist; und wie eigene Rechte – von der Idee bis zur fertigen Produktion – sinnvoll geschützt werden können. Das soll möglichst anhand der eigenen Fragen und Fälle der Studierenden aus ihrer praktischen Arbeit besprochen werden.

Literatur:

  • Uhlig, Handout Urheberrecht und andere Intellectual Property bei Film+Video-Produktionen v. 23.5.2018
  • Raschèr/Senn, Kulturrecht Kulturmarkt, Lehr- und Praxishandbuch, Zürich/St. Gallen 2012 (Abschnitte Immaterialgüterrechte, Urheberrecht, Filmrecht, Internet-Recht)

Programme / Modulprogramm

Wird zu Beginn des Kurses mitgeteilt.


Proof / Leistungsnachweise

  • Teilnahme am Unterricht (mindestens 80%)

Evaluation / Leistungsbewertung

Input-Referat und Q&A

other Programs and Courses / weitere Module

See Programs and courses